Hebammen können Sie schon in der Schwangerschaft betreuen und beraten. Die Anzahl der Besuche kann individuell festgelegt werden.
Pro Besuch werden ca. € 48,- rückerstattet.
Die Hebammenberatung im Eltern-Kind-Pass ist kostenlos. Bei einigen Hebammen sind € 67,- zu zahlen. Sie bekommen den gesamten Betrag von der Krankenkasse zurück.
In einigen Krankenhäusern können Sie sich von Ihrer Wahlhebamme betreuen lassen, die unter der Geburt durchgehend nur für Sie da ist.
Im Preis enthalten sind die Schwangerenbetreuung, die Rufbereitschaft 3 Wochen vor bis zu 2 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin, die Geburts- und die Wochenbettbetreuung zu Hause. Je nach Betreuungsmodell Geburt mit zwei Hebammen.
Sie können nach Ihrer Entlassung zuhause von Ihrer Hebamme nachbetreut werden. Dies ist sowohl möglich, wenn Sie das Spital innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt verlassen (ambulante Geburt), als auch, wenn Sie ein paar Tage im Krankenhaus bleiben. Die Hebamme kann innerhalb der ersten 5 (bei Kaiserschnitt, Früh- oder Mehrlingsgeburt 6) Tage täglich zu Ihnen kommen. Danach sind noch 7 Hausbesuche in den ersten 8 (bei Kaiserschnitt, Früh- oder Mehrlingsgeburt 12) Wochen möglich.
Seit 1.9.2024 können auch Frauen, die nach der 18. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, Hebammenbetreuung in Anspruch nehmen. Die Hebamme kann in den ersten 5 Tagen täglich zu Ihnen kommen. Danach sind weitere 7 Hausbesuche in den ersten 8 Wochen nach dem Schwangerschaftsverlust möglich.
Sie haben die Möglichkeit, Hausbesuche auch (video-)telefonisch wahrzunehmen. Zusätzlich sind bis zu 5 Telefonberatungen zum Teil rückerstattbar.
Hier finden Sie die Übersicht, was durch die Krankenkasse rückerstattet wird, als PDF-Datei

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